Hat ein cerebral behinderter Anrecht auf Unterstützung in der Schweiz bei Stellensuche, Transport, W

Mein Sohn Jahrgang 1963 hat bis Ende Dezember 2008 gearbeitet. Nun ist er arbeitslos und ausgesteuert.
Er ist weiterhin auf Arbeitssuche und das sehr intensiv,
im elektronischen Bereich.Vom Sozialamt bekommt er keine
Unterstützung, da er notgedrungen ein Zimmer bei einer Bekannten bekam wo er vorübergehend wohnt, und noch bei der alten Gemeinde, wo er auch Steuern bezahlte angemolden ist.
Mein Sohn ist stark gehbehindert, cerebrale Lähmung, geht mühsam mit 2 Stöcken von Amt zu Amt ist auf Stellensuche und Wohnungssuche und das alles mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Er war bei Profil, für Stellensuche verlangt man dort CH 220.00, wie soll er nur das bezahlen, wenn er kein Einkommen hat?

Er war beim Sozialamt auf der Gemeinde wo er zwar nicht mehr wohnhaft war, aber noch angemeldet ist u. hat ja auch dort Steuern bezahlt, jedoch Sozialhilfe wird abgelehnt..

IV Rente wurde auch abgelehnt. Somit ist mein Sohn weiterhin auf Stellensuche u. auch auf Wohnungssuche, da er dort wo er vorübergehend ein Zimmer bekam keinerlei öffentl Verkehrsmittel vorhanden sind, auf welche er angewiesen ist. Auch ein Nichtbehinderter kann nicht 20 bis 100 km zu Fuss hinterlegen, wo mein Sohn für 1 km 30 bis 40 Minuten aufwenden muss.

Ich habe nur eine AHV und hatte Krebs, viele grosse Sorgen, zur Behinderung meines Sohnes auch finanzielle Sorgen. Mein Sohn braucht nun ein GA, was ja schlussendlich günstiger kommt bei der SBB als täglich einzelne Tickets lösen. Noch dazu wenn er sich immer auf beiden Stöcken abstützen muss, wäre das doch eine kleine Hilfe für seine Behinderung.

Als er noch Arbeit hatte, hat er sich das GA ja selbst finanziert, trotz kleinem Einkommen als Arbeitnehmer mit Handicap. Es ist wahrhaftig traurig, dass es keine Hilfe für behinderte Menschen gibt. Man wird von einer Stelle auf die andere verwiesen, schlussendlich landet man in einem Jungel von Gesetzen. Er kann sich weder Kleider, weder Schuhe, weder was zu Essen kaufen. Er hat nun gar nichts mehr, ausser sein Handicap.

Mein Sohn sucht nun eine Wohnung in Baden, was für einen Behinderten Menschen,noch dazu arbeitslos sehr schwierig ist. Er hofft dass er von dort aus nicht mehr einen so weiten Arbeitsweg hat, da die meisten Firmen der Elektronikbranche im Raum Zürich / Aargau sind.
Wer kann mir mitteilen, ob Behinderte ohne IV Rente Unterstützung für Wohnungssuche, und Fortbewegung mit zumindest öffentlichen Verkehrsmitteln bekommen, bis er wieder Arbeit hat.



Vielen Dank
Pilar


Antworten

  • Hallo Pilar

    Wir haben ihre Anfrage an Rechts-Experten in der Schweiz zugesandt. Sie bekommen in den nächsten Tagen eine Antwort.

    Gruss

    Andreas
  • Hallo Pilar
    Wo genau er Unterstützung bekommen könnte, müsste man vorher noch genau abklären. Einzelne Gemeinden finanzieren z.B. eine Begleitung durch einen Job Coach für Bezüger von Sozialleistungen – im Wissen, dass sie damit schlussendlich Fürsorgekosten einsparen können. Doch ist das noch nicht verbreitet.



    Für eine Berufsberatung/Stellenvermittlung wäre es zentral zu wissen, wie gut der junge Mann ausgebildet ist, welche Erfahrungen er hat und was er bereits unternommen hat, eine Stelle zu finden – um einzuschätzen, welche Chancen er auf dem Arbeitsmarkt hat. Ein Umzug in eine Gegend, wo mehr „potentielle“ Arbeitgeber sind, wäre aus sozialen Gründen nicht vorweg zu empfehlen. Erst Bewerben, Job finden, dann umziehen.

    Gruss

    Andreas Hirschi /B.Fritschi Rehafirst




  • Guten Tag Andreas,

    besten Dank für die Antwort. Betr. Ausbildung, Berufserfahrung habe ich meinen Sohn kontaktiert, er wird mich demnächst genauer über den Arbeitsbereich informieren.
    Berufstätig war er immer in der Elektronikbranche, u.a.auh bei Siemens.
    Jedoch hat er keine Lehrabschluss in diesem Bereich, aber gute Kenntnisse im Laufe
    der Jahre erworben.
    Betr. Wohnort, sind wir nun auf der Suche für eine Wohnung in Baden, da es wichtig ist, bei einer Gemeinde angemeldet zu sein. Wo er zur Zeit ein Zimmer hat, ist sowieso nicht ideal für einen Behinderten, da es nach Ennetbürgen nicht mal öffentl.Verkehrsmittel gibt, und für eine Stellenbewerbung als Behinderter, aus diesem Grunde noch schwieriger ist.
    Wenn er eine Wohnung in Baden bekommt,(gute Lage für Verbindungen), könnte er dort sich beim Sozialamt melden, die Wohnung darf aber nur CHF 850.00 kosten, gem. Sozialamt.
    Es wird keinerlei Rücksicht genommen, behindert od. nicht behindert. Mein Sohn braucht eine Wohnung nahe öffentl. Verkehrsmittel, falls er Schicht arbeiten muss, sollten die Verkehrsmitel auch früh morgens u. spät abends noch funktionieren.

    Dies zur weiteren Info,

    Liebe Grüsse Pilar





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