Kann zur Abklärung der beruflichen Eignung schwerbehinderter Menschen eine Arbeitserprobung durchgef
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Bei der Auswahl der erforderlichen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben sind Eignung, Neigung, bisherige Tätigkeit sowie Lage und Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt angemessen zu berücksichtigen. Soweit erforderlich, ist dabei die berufliche Eignung abzuklären oder eine Arbeitserprobung durchzuführen. Ziel ist die Ermittlung der Leistungsfähigkeit und der beruflichen Neigungen. Während der Abklärung der beruflichen Eignung und der Arbeitserprobung werden die erforderlichen Kosten für Unterkunft und Verpflegung, die Kosten für Prüfungsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung und Arbeitsgerät, die Reisekosten sowie Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten übernommen. Ggf. erhalten die Teilnehmer während der Abklärung der beruflichen Eignung und der Arbeitserprobung Übergangsgeld oder andere Entgeltersatzleistungen.
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