Was ist unter Barrierefreiheit zu verstehen?
Antworten
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Barrierefreiheit bedeutet Zugänglichkeit und Nutzbarkeit für behinderte Menschen. Jeder Rehabilitationsträger hat sicher zu stellen, dass zum Beispiel bei der Beauftragung von Sachverständigen (§ 14 Abs. 5 Satz 1), bei einer ausreichenden Zahl von Rehabilitationsdiensten und -einrichtungen (§ 19 Abs. 1 Satz 2), bei den gemeinsamen Servicestellen und (unter Hinwirkung darauf) in Verwaltungs- und Dienstgebäuden keine Zugangs- und Kommunikationsbarrieren bestehen und Sozialleistungen in barrierefreien Räumen und Anlagen ausgeführt werden. Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.
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