Werden für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen Arbeitsassistenten zur Verfügung gestellt
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Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist eine dauerhafte Teilhabe am Arbeitsleben oft nur erreichbar, wenn ausbildungs- oder berufsbegleitende persönliche Hilfen, eine Arbeitsassistenz, zur Verfügung stehen. Arbeitsassistenten können beispielsweise Vorlesekräfte für sehbehinderte und blinde Menschen sein, aber auch anderweitige Hilfestellungen zur Ausübung der Beschäftigung geben. Die Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz zur Erlangung eines Arbeitsplatzes werden grundsätzlich von den Rehabilitationsträgern, und solche zur Erhaltung eines Arbeitsplatzes von den Integrationsämtern getragen. Die Leistungen werden auch in den Fällen, in denen die Rehabilitationsträger zuständiger Leistungsträger sind, von den Integrationsämtern ausgeführt. In den Fällen, in denen schwerbehinderte Menschen an einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme oder an einer Strukturanpassungsmaßnahme teilnehmen, werden die Kosten für eine notwendige Arbeitsassistenz vom Arbeitsamt getragen.
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