Unter welchen Voraussetzungen erhalten behinderte Menschen Ausbildungsgeld?
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Behinderte Menschen haben, wenn Übergangsgeld nicht geleistet werden kann, während einer beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung sowie während einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen Anspruch auf Ausbildungsgeld. Die Höhe des Ausbildungsgeldes ist bundeseinheitlich gleich, differiert aber nach Alter, Familienstand und Art der Unterbringung. Das Ausbildungsgeld während einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen beträgt - seit dem 1. August 2001 einheitlich in den alten und in den neuen Bundesländern - 57 Euro/Monat im ersten Jahr der beruflichen Bildungsmaßnahme und 67 Euro monatlich im zweiten Jahr.
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