Unter welchen Voraussetzungen erhalten behinderte Menschen Ausbildungsgeld?
Antworten
-
Behinderte Menschen haben, wenn Übergangsgeld nicht geleistet werden kann, während einer beruflichen Ausbildung oder berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme einschließlich einer Grundausbildung sowie während einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen Anspruch auf Ausbildungsgeld. Die Höhe des Ausbildungsgeldes ist bundeseinheitlich gleich, differiert aber nach Alter, Familienstand und Art der Unterbringung. Das Ausbildungsgeld während einer Maßnahme im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen beträgt - seit dem 1. August 2001 einheitlich in den alten und in den neuen Bundesländern - 57 Euro/Monat im ersten Jahr der beruflichen Bildungsmaßnahme und 67 Euro monatlich im zweiten Jahr.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 990 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 103 Chronische Erkrankungen
- 137 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 133 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 91 Bildung & Studium
- 14 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 757 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 110 Willkommen & Begrüssung
- 136 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 751 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 329 Recherche