Haben Gehörlose Anspruch auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen?
Antworten
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Für die Integration der Gehörlosen ist es von großer Bedeutung, in beiden Sprachen - der Lautsprache und der Gebärdensprache - je nach den Erfordernissen der konkreten Situation, kommunizieren zu können. Im Sozialbereich können hörbehinderte Menschen im Verkehr mit öffentlichen Einrichtungen die Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen verwenden. Dies gilt nicht nur im Verfahren der Sozialverwaltung, sondern auch bei der Ausführung aller Sozialleistungen, also z. B. bei Arztbesuchen. Die Kosten für notwendige Gebärdendolmetscher und andere Kommunikationshilfen werden von dem jeweils zuständigen Leistungsträger übernommen.
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