Was umfasst die Grundsicherung?

Antworten

  • Anspruchsberechtigt nach diesem Gesetz sind über 65-Jährige und volljährige aus medizinischen Gründen dauerhaft voll Erwerbsgeminderte, ohne dass die sonstigen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Bezug einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung vorliegen müssen. Die Leistung wird nur bei Bedürftigkeit erbracht; Kinder und Eltern werden aber im Gegensatz zum Sozialhilferecht nicht zu Unterhaltsleistungen herangezogen. Die Leistung entspricht der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalts im Rahmen der Sozialhilfe, wobei die einmaligen Leistungen (für Bekleidung, Gebrauchsgüter etc.) in Höhe von 15 % des Sozialhilferegelsatzes pauschaliert werden. Die Bewilligung der Leistung erfolgt in der Regel für den Zeitraum von jeweils einem Jahr. Die Rentenversicherungsträger werden verpflichtet, antragsberechtigte Personen zu informieren, zu beraten und bei der Antragstellung - auch durch Weiterleitung von Anträgen an die zuständigen Behörden - zu unterstützen. Durch die Grundsicherung wird es für ältere Menschen sehr viel leichter, ihre berechtigten Ansprüche auch geltend zu machen. Außerdem wird die Lebenssituation erwerbsgeminderter Menschen, gerade auch derjenigen, die von Geburt oder früher Jugend an schwerstbehindert sind, deutlich verbessert.
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