Was sind Integrationsvereinbarungen?

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  • Private und öffentliche Arbeitgeber schließen mit den betrieblichen Interessenvertretungen (Schwerbehindertenvertretung, Betriebs- oder Personalrat) und dem Beauftragten des Arbeitgebers eine Integrationsvereinbarung ab. Sie legt auf den Betrieb/die Dienststelle zugeschnittene Integrationsziele fest. Die Beteiligten legen sich verbindlich auf konkrete Ziele, Maßnahmen und Verfahrensweisen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen fest. Die Vereinbarung enthält Regelungen zum Beispiel zur Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit, oder zur Beschäftigung eines angemessenen Anteils von schwerbehinderten Frauen.
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