Wer führt Integrationsprojekte aus?
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Unter Integrationsprojekten versteht man rechtlich und wirtschaftlich selbständige Unternehmen (Integrationsunternehmen / früher "Integrationsfirmen") oder unternehmensinterne oder von öffentlichen Arbeitgebern geführte Betriebe (Integrationsbetriebe) oder Abteilungen (Integrationsabteilungen) zur Beschäftigung besonders schwer vermittelbarer schwerbehinderter Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (§ 132 SGB IX). Sie bieten den schwerbehinderten Menschen eine Beschäftigung und arbeitsbegleitende Betreuung, soweit erforderlich auch Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung oder Gelegenheit zur Teilnahme an entsprechenden außerbetrieblichen Maßnahmen. Für die Förderung von Integrationsunternehmen sind die Integrationsämter zuständig, für die Förderung unternehmensinterner Integrationsbetriebe und -abteilungen der Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
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