Wer hat Anspruch auf Kinderarbeitslosengeld?

Antworten

  • Arbeitslose verlieren nicht den Anspruch auf Arbeitslosengeld, Arbeitslosenhilfe und Unterhaltsgeld, wenn sie aufgrund ärztlich festgestellter Erforderlichkeit ihr erkranktes Kind beaufsichtigen, betreuen oder pflegen und wenn im Haushalt keine andere Person lebt, die die Betreuung übernehmen kann. Dies gilt regelmäßig für jedes Kind bis zu 10 Arbeitstage kalenderjährlich für Verheiratete je Ehepartner und 20 Arbeitstage für allein erziehende Arbeitslose. Die Leistungsfortzahlung ist begrenzt auf 50 Tage an allein erziehende und 25 Tage an die übrigen Arbeitslosen im Kalenderjahr. Das zu betreuende Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Seit 01. Juli 2001 haben auch diejenigen Eltern Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn sie ein Kind betreuen, das das 12. Lebensjahr vollendet hat und das in seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Entwicklung einem durchschnittlich entwickelten Kind dieses Alters nicht gleichsteht, weil es behindert und auf Hilfe angewiesen ist.
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