Was versteht man unter Koordinierung?
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Darunter versteht man, dass der leistende Rehabilitationsträger dafür verantwortlich ist, dass die beteiligten Rehabilitationsträger in Abstimmung mit den Leistungsberechtigten als "Partner" die nach dem individuellen Bedarf voraussichtlich erforderlichen Leistungen funktionsbezogen feststellen und schriftlich so zusammenstellen, dass sie nahtlos ineinander greifen. Die Leistungen sind entsprechend dem Verlauf der Rehabilitation anzupassen und darauf auszurichten, dass den Leistungsberechtigten unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Einzelfalls die Ziele der Teilhabe zügig, wirksam, wirtschaftlich auf Dauer ermöglicht werden. Dabei ist den besonderen Bedürfnissen seelisch behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen Rechnung zu tragen
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