Wer hat Anspruch auf Kraftfahrzeughilfe?
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Leistungen zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges oder einer behinderungsbedingten Zusatzausstattung oder zum Erlangung einer Fahrerlaubnis für behinderte Menschen, die nicht nur vorübergehend auf die Benutzung eines Kraftfahrzeuges angewiesen sind, um ihren Arbeits- oder Ausbildungsort oder den Ort einer sonstigen Leistung der beruflichen Bildung zu erreichen.
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