Was ist Qualitätssicherung in der Rehabilitation?
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Um ein effizientes und effektives gemeinsames Handeln der Rehabilitationsträger zu gewährleisten und um die erforderlichen Leistungen in der gebotenen Qualität sicherzustellen, vereinbaren die Rehabilitationsträger - ohne die Träger der Sozialhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe - gemeinsame Empfehlungen zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der Leistungen, insbesondere zur barrierefreien Leistungserbringung sowie für die Durchführung vergleichender Qualitätsanalysen als Grundlage für ein effektives Qualitätsmanagement der Leistungserbringer. Dabei sollen die Interessenvertretungen der behinderten Menschen beteiligt werden
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