Wie hoch ist die Pflichtquote der Arbeitgeber, die über 20 oder mehr Arbeitsplätze verfügen?
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Jeder Arbeitgeber, der über 20 oder mehr (im Geltungsbereich des Sozialgesetzbuchs gelegene) Arbeitsplätze verfügt, ist verpflichtet, 5% seiner Arbeits- und Ausbildungsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen (§ 71 SGB IX). Für jeden nicht besetzten Pflichtarbeitsplatz ist pro Monat und je nach Erfüllungsgrad der Pflichtquote Ausgleichsabgabe an das Integrationsamt zu zahlen.
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