Was sind selbstbeschaffte Leistungen?

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  • Die Leistungsberechtigten können sich die erforderlichen Leistung selbst beschaffen, soweit der zuständige Träger die Leistung trotz Fristsetzung nicht rechtzeitig erbringt (dies gilt nicht für Leistungen der Jugend- und der Sozialhilfe). Voraussetzung ist, dass der Rehabilitationsträger nach Sachlage zu der Leistung verpflichtet ist; hierzu müssen nicht nur Leistungsvoraussetzungen gegeben, sondern beispielsweise auch Mitwirkungspflichten vom Leistungsberechtigten erfüllt sein.
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