Haben schwerbehinderte Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
Antworten
-
Schwerbehinderte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen haben einen Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung, wenn die kürzere Arbeitszeit wegen Art oder Schwere der Behinderung notwendig ist. Ein solcher Anspruch besteht nur dann nicht, wenn seine Erfüllung für den Arbeitgeber nicht zumutbar oder mit unverhältnismäßigen Aufwendungen verbunden wäre oder soweit staatliche oder berufsgenossenschaftliche Arbeitsschutzvorschriften oder - bei Beschäftigungen im öffentlichen Dienst - beamtenrechtliche Vorschriften entgegenstehen. Ein Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung besteht ebenfalls nach Maßgabe des Teilzeit- und Befristungsgesetzes vom 21. Dezember 2000. Den in Werkstätten für behinderte Menschen beschäftigten behinderten Menschen ist eine kürzere Beschäftigungszeit zu ermöglichen, wenn es wegen Art oder Schwere der Behinderung oder zur Wahrnehmung des Erziehungsauftrages notwendig erscheint.
0
Diese Diskussion wurde geschlossen.
Kategorien
- Alle Kategorien
- 6.7K Gesundheitsthemen
- 5.4K Körperliche Behinderungen
- 990 Psychische Krankheiten
- 26 Kognitive Behinderungen
- 37 Sinnesbehinderungen
- 103 Chronische Erkrankungen
- 137 Hilfsmittel, Therapie und allgemeine Gesundheit
- 133 Für Jugendliche & junge Erwachsene
- 22 U30 Austausch
- 91 Bildung & Studium
- 14 Beziehungen & Sexualität
- 1 Erwachsen werden
- 14.2K Lebensthemen
- 1.9K Arbeit & Karriere
- 6.1K Recht, Soziales & Finanzielles
- 2.7K Reisen & Mobilität
- 757 Partnerschaften & Beziehungen
- 77 Familie & Kinder
- 1.1K Bauen & Wohnen
- 1.6K Sport & Freizeit
- 63 Inklusion & Aktuelles
- 4.7K Community
- 110 Willkommen & Begrüssung
- 136 Post(s) von der Redaktion
- 10 Fachperson stellt sich vor
- 2.9K Plauderecke
- 30 Good news
- 5 Do it yourself (DIY)
- 751 Suche & Biete
- 492 Forensupport & Feedback
- 329 Recherche