Was ist Unterhaltsrückgriff?

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  • Übergang eines Anspruches gegen einen nach bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen. Bei unterhaltspflichtigen Eltern vollstationär betreuter behinderter oder pflegebedürftiger Kinder ist der Übergang des Anspruchs auf den Träger der Sozialhilfe mit der Zahlung eines monatlichen Pauschalbetrages von 26 Euro grundsätzlich ausgeschlossen. Eltern von Kindern im Alter zwischen dem 18. und 27. Lebensjahr können sich alternativ auf eine besondere Härte berufen.
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