Wer erstattet einen eventuellen Verdienstausfall von Begleitpersonen?
Antworten
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Erforderliche Reisekosten, die im Zusammenhang mit der Ausführung einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben entstehen, werden von den Rehabilitationsträgern auch für eine wegen der Behinderung erforderliche Begleitperson übernommen. Dabei ist ein der Begleitperson für die Zeit der Begleitung entstehender, unvermeidbarer Verdienstausfall zu erstatten.
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