Was ist das Persönliche Budget?

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  • Das Persönliche Budget ist eine besondere Form der Leistungserbringung für bestimmte Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen. Anstatt eine Sachleistung oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen können sich behinderte Menschen einen Geldbetrag auszahlen lassen, mit dem sie die notwendige Hilfe im erforderlichen Umfang selbst beschaffen und selbst bezahlen können. Dieser Geldbetrag ist dann das Persönliche Budget. In besonders begründeten Fällen können auch entsprechende Gutscheine ausgegeben werden. „Leistungsberechtigte können durch das Persönliche Budget selbst entscheiden, welche Hilfen sie überhaupt und wann sie diese Hilfen in Anspruch nehmen sowie wie und durch wen“, heißt es in der einschlägigen Gesetzesbegründung (Bundestagsdrucksache 15/1514, Seite 72).
    Das Persönliche Budget kann den ganzen persönlichen Bedarf an Leistungen umfassen. Es kann aber auch nur für einzelne Leistungsarten erbracht werden. Das Persönliche Budget wird nur auf Antrag gewährt. An den Antrag ist der Antragsteller in der Regel 6 Monate gebunden. Danach kann der Berechtigte aus dem Persönlichen Budget wieder aussteigen. Auch vorher ist der Ausstieg aus einem wichtigen Grund möglich. Am Persönlichen Budget können ein oder mehrere „Leistungsträger“ (z.B. Sozialversicherungen, Sozialhilfe usw.) beteiligt sein. Sind mehrere Träger beteiligt spricht man von einem „trägerübergreifenden“ Persönlichen Budget.
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