Welche Fördermittel gibt es für den barrierefreien Um- und Ausbau?
MyHandicap User
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Hi Ina,
haben wir uns auch schon informiert, folgendes hab ich dazu im Netz gefunden:
KfW Fördermittel (Kreditinstitut für Wiederaufbau)
Gewährung von zinsgünstigen Darlehen zur Förderung des Wohnungsbaues, z.B.
KfW-Wohneigentumsprogramm für den Bau oder Kauf von selbst genutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen,
Modernisierungsmaßnahmen im Wohnungsbestand
Alle Privatpersonen, die selbstgenutztes Wohneigentum bauen oder erwerben, erhalten unabhängig vom Einkommen ein zinsgünstiges Darlehen in Höhe von bis zu 30% der angemessenen Gesamtkosten (höchstens 100.000 Euro).
Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind ausgeschlossen.
Neben dem Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, werden Vorrichtungen zur Energieeinsparung gefördert (CO2-Gebäudesanierung, Solarstromanlagen, Vorrichtungen für erneuerbare Energien).
Landesförderung
Einkommensabhängiges Baudarlehen mit Regionalbonus.
Gefördert werden Neubau und Ersterwerb von Eigenheimen (nur die Hauptwohnung, keine Förderung einer zweiten oder Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen sowie Ausbau und Erweiterung (z. B. von Dachgeschossen). Grundsätzlich ausgeschlossen ist auch meist derjenige, der schon Wohneigentum besitzt oder zuvor gefördert wurde.
Auf der Grundlage des WoFG bestimmt jedes Bundesland selbst, wie viel Geld es für welche Maßnahmen zur Verfügung stellt.
Ermittelt werden i. R. zusätzliche Fördermittel für Schwerbehinderte zu Wohnungsbaufördermaßnahmen unter Berücksichtigung von Behinderungsgrad und/oder Einkommensgrenzen.
Berechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Angehörigen, wenn er häuslich pflegebedürftig ist und abhängig vom Grad der Behinderung.
Hinweise:
Zeitpunkt der Antragsstellung
In der Regel erhalten Sie die Förderung nur, wenn Sie bei Antragsstellung Ihren Bau noch nicht begonnen und noch keinen Kaufvertrag unterschrieben haben.
Einkommensgrenzen
Für die Vergabe der Förderung gelten Einkommensgrenzen. Die Höhe variiert in den Bundesländern. In einigen Bundesländern ist unter bestimmten Vorraussetzungen eine Überschreitung dieser Grenze möglich.
Fördermittelantrag
Die Mittel werden nach dem Eingangsdatum oder nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Verschieben Sie Ihre Baumaßnahme aufs nächste Jahr. Es gibt keinen Rechtsanspruch.
Eigenbeteiligung
Es ist ein Nachweis von Eigenkapital zu erbringen, variierend nach Bundesland, zwischen 10 bis 25 %. Teilweise werden auch Eigenleistung am Bau anerkannt. Möglich sind auch Mittel aus anderen Zuschussquellen, wie Versicherungen.
monatliche Belastung
Geprüft die monatliche Belastung. Diese liegt bei rund 750 - 850 Euro für einen Zweipersonenhaushalt und zusätzlich bei ca. 200 - 300 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Auch hier gibt es Unterschiede von Bundesland zu Bundesland.
Wohnungsgröße
Die Größe der zu fördernden Wohnung muss entsprechend ihrer Zweckbestimmung angemessen sein.
Bedarfsermittlung Wohnfläche und Wohnungsgrößen §10
Es ergibt sich bei einem Einfamilienhaus für einen 4-Personen-Haushalt eine Größe von max. 130 m² Wohnfläche. Orientiert sich die Förderung an der Wohnungsgröße, wird eine noch kleinere Fläche zu Grunde gelegt (bei 4 Personen meist 90 m²). Hier können Sie als Behinderter speziell auf Ihren erhöhten Platzbedarf hinweisen.
Wohn-Riester
Der Bundestag hat am 20.6.2008 das Eigenheimrentengesetz (sogenannte Wohn-Riester) verabschiedet, der Bundesrat hat am 4.7.2008 zugestimmt. Am 31.7.2008 wurde das Gesetz verkündet und trat am 1.8.2008 rückwirkend zum 1.1.2008 in Kraft.
Wohnungsbauprämie
Die Prämie nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG) beträgt 8,8 Prozent auf jährliche Einzahlungen bis zu maximal 512 EUR bei Ledigen, 1.024 EUR bei Verheirateten. Die Einkommensgrenzen für die Gewährung der WoP liegen bei 25.600 EUR für Ledige, 51.200 EUR für Verheiratete zu versteuerndem Jahreseinkommen.
Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes
Die Pflegeversicherung gewährt finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes, beispielsweise für technische Hilfen im Haushalt wie festinstallierte Rampen, Verbreiterung von Türen, Entfernen von Türschwellen, Umbauten in Badezimmern und Küchen, Einbau eines Treppenlifts oder Sitzlifts wenn dadurch im Einzelfall die häusliche Pflege ermöglicht oder erheblich erleichtert oder eine möglichst selbständige Lebensführung des Pflegebedürftigen wiederhergestellt wird. (§ 40, Abs.4 SGB XI)
Voraussetzung ist eine Pflegestufe
2.557,00 Euro pro Maßnahme.
Bei erneutem Bedarf kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Vom Pflegebedürftigen wird ein Eigenanteil in Höhe von 10% der Kosten verlangt, höchstens jedoch 50% seiner monatlichen Einkünfte.
Ändert sich die Pflegesituation und werden weitere Maßnahmen notwendig, handelt es sich um eine neue Maßnahme im Sinne des § 40, Abs.4 SGB XI.Pf
Ansprechpartner:
Antrag bei der Pflegekasse durch den Pflegebedürftigen bzw. seine Angehörigen.
Behindertengerechter Umbau Ihrer Wohnung
Umbauten zur Erlangung einer Wohnung, die den besonderen Bedürfnissen des Behinderten entspricht.
Abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers. Bei Vorliegen der Voraussetzungen als Zuschuss oder Darlehen möglich.
Ansprechpartner:
Sozialamt
Anpassung von Wohnraum an die Bedürfnisse schwerbehinderter Arbeitnehmer
Anpassung von Wohnraum und seiner Ausstattung an die besonderen behinderungsbedingten Bedürfnisse von schwerbehinderten Arbeitnehmern mit einem Grad der Erwerbsminderung von min. 50 v.H.
Geldleistungen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung. Diese Leistungen gehen den Leistungen der Pflegeversicherung vor.
Ansprechpartner:
Ämter für Soziales und Versorgung
Am 1. Januar 2006 ist das Gesetz zur Abschaffung der Eigenheimzulage in Kraft getreten.
Guter Buchtipp http://www.myhandicap.de/literatur-buch-recht-soziales.html
CiaoCiao Wally
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