Stimmt es, dass die dt. Gesellschaft für Palliativmedizin auch nicht ärztliche Mitglieder zulässt?

Habe gehört, dass die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP)als erste medizinische Fachgesellschaft auch nicht ärztliche Mitglieder zulässt. Ist das wahr?

Antworten

  • Hallo HHS,

    die DGP lässt laut Vereinssatzung folgende Mitglieder zu:
    1) Die Gesellschaft besteht aus ordentlichen Mitgliedern, assoziierten Mitgliedern, fördernden Mitgliedern und Ehrenmitgliedern.
    2) Ordentliches Mitglied des Vereins kann jede Ärztin und jeder Arzt, jede Pflegeperson sowie jedes Mitglied weiterer in der Palliativversorgung
    tätiger Professionen werden, insofern er/sie sich nachweislich um die
    Entwicklung der Palliativmedizin bemüht bzw. in diesem Gebiet tätig ist.
    3) Assoziierte Mitglieder können Auszubildende und Studenten aller in der Palliativversorgung tätiger Professionen werden sowie alle weiteren Personen, die sich in der Palliativversorgung engagieren (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter/innen).
    4) Fördernde Mitglieder sind juristische Personen, die Zwecke des Vereins durch materielle oder ideelle Unterstützung fördern.
    5) Alle ordentlichen und assoziierten Mitglieder des Vereins werden je nach
    ihrer beruflichen Herkunft bzw. Ausrichtung in eine der folgenden Sektionen aufgenommen:
    a. „Sektion Medizin“
    b. „Sektion Pflege“
    c. „Sektion Weitere Professionen“
    6) Jede der Sektionen kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben.
    7) Die Sektionen können der Mitgliederversammlung Beratungsgegenstände zur
    Beschlussfassung vorschlagen.
    8 ) Personen, die sich in besonderem Maße um die Palliativversorgung verdient gemacht haben, können durch die Mitgliederversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.

    (Vgl. http://www.dgpalliativmedizin.de/pdf/downloads/DGP-Satzung%202008%20Vergleich%20Satzung%202002.pdf)
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