gesetzl. Zuzahlung bei Prothesenreparatur?

Hallo zusammen,

ich hab im Dezember meine gesetzl. Krankenkasse gewechselt.
Vorher war ich in der Deutschen BKK und nun in der BKKFTE.
Sinningerweiser habe ich zwei passende Armprothesen, wobei eine immer über Rezept zur *Reparatur* ist. Es muss, lt. Sanitätshaus Reparatur drauf stehen.
Nun habe ich zum ersten Mal mit der neuen Krankenkasse dieses Vorgehen.
Sie schreiben mir, unter anderem, das die Reparatur genehmigt sei und ich die gesetzl. Zuzahlung von 10 Euro an das Sanitätshaus zahlen muss!
Ist das seit 2009 üblich? Ich kannte es bislang nicht, dass ich zuzahlen muss! 😳
Ich muss, je nach Wetter, Schwitzen und ähnlichem fast alle 3 - 4 Monate die aktuelle Prothese reinigen lassen. Da summiert sich das schnell. Weil, das Rezept bekomme ich nur über Praxisgebühr und dann jedesmal 10 euro on top.
sonnige Grüsse (Hier scheint sie aus allen Löchern)
Christiane
😛

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