Kann nur ein Behinderter als Kfz-Halter in Betracht kommen?

Als Behinderter habe ich Anspruch auf Kfz-Steuerermäßigung. Unser PKW ist aber auf meinen Ehemann zugelassen. Er ist also Halter.Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird nur eine Steuerermäßigung bewilligt. wenn daer Behinderte gleichzeitig auch Halter ist. Das Fahrzeug ist finanziert und somit ist eine formelle Ummeldung nicht ohne weiteres möglich. In den somit geltenden gesetzlichen Bestimmungen sehe ich eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung Behinderter

Antworten

  • Hallo Prellbock,

    es ist richtig, dass der Staat Menschen mit Behinderung bestimmte Nachteilsausgleiche gewährt. Darunter auch eine Befreiung von der KFZ-Steuer.

    Wie Du ebenfalls richtig festgestellt hast, geht dies nur, wenn das Fahrzeug auch auf den Menschen mit Handicap zugelassen ist.

    Eine verständliche Regelung, wie ich finde. Denn es muss ja auch nachvollziehbar sein, dass der Wagen wirklich von jemanden genutzt wird, dem dieser Nachteilsausgleich zugesprochen wurde. Sonst könnte auch Deine Nachbarin behaupten, Du nutzt ihr Auto und deshalb will sie von der KFZ-Steuer befreit werden.

    Worin Du jetzt eine Benachteiligung siehst, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es ist nunmal ein Zugeständnis an Menschen mit Behinderung. Und das ist an gewisse Bedingungen geknüpft. Bedingungen, die auch absolut erfüllbar sind. Denn selbst auf Kinder mit Handicap lässt sich zum Zwecke der Steuerbefreiung ein Auto anmelden.

    Vielleicht kannst Du ja noch etwas genauer schildern, wieso man Euren Wagen nicht auf Dich ummelden kann. Vielleicht hat dann jemand von den Usern einen Tipp für Dich 😉
  • Hallo und danke für die schnelle Antwort. Ich bin der Meinung, dass es für Eheleute eine Sonderregelung geben müsste. Auf Grund meiner Behinderung kann ich kein Auto mehr fahren und muss mich von meinem Ehemann mit das auf Ihn als Halter zugelassene Fahrzeug fahren lassen. ich erwähnte schon, dass der PKW auf den Namen meines Mannes bank-finanziert ist. Ich erwarte Probleme mit der Bank wenn eine Umschreibung erfolgen soll, da die Finanzierung stets Haltergebunden ist und ich nur geringfügiges Renteneinkommen habe. Als Rentnerehepaar nutzen wir den PKW ohnehin nur privat. Aber selbst wenn der Umstand mit der Finanzierung nicht gegeben wäre, kann ich die gesetzlich vorgegebene Regelung nicht nachvollziehen. Der Gesichtspunkt einer Ehepartnerschaft sollte Berücksichtigung finden. Unter diesen Gesichtspunkten sehe ich eine Benachteiligung für mich.
  • Hallo Prellbock,

    hast Du denn schon mal mit den Leuten von der Bank gesprochen? Wenn Du Ihnen Deine Situation schilderst, finden die bestimmt eine Lösung. Wenn z.B. Dein Mann weiterhin als Bürge eingesetzt wird, vielleicht?

    Auch wenn Du selbst nicht fahren kannst (weil z.B. einfach nur keinen Führerschein hast), kann ein Auto auf Dich zugelassen sein. Ich besitze auch einen (auf mich zugelassenes) Wagen, obwohl ich ihn nicht selbst steuern kann.
    Wie bereits erwähnt, werden auch Fahrzeuge auf Kinder mit Behinderung zugelassen, damit die Steuervorteile in Anspruch genommen werden können.

    Übrigens dürfen natürlich auch Menschen mit Behinderung ihr Auto privat nutzen 😉

    Prellbock schrieb:
    Unter diesen Gesichtspunkten sehe ich eine Benachteiligung für mich.


    Die Sache mit Gesetzen ist nun mal die, dass diese auf die Allgemeinheit und nicht auf Einzelpersonen zugeschnitten werden. Manchmal bedeutet das für den Einzelnen eben auch, dass er sich entweder etwas pfiffig anstellen muss oder manchmal eben leider auch, dass das entsprechende Gesetzt für ihn nicht 100%ig zu nutzen ist.

    Dazu noch ein kleines Praxisbeispiel: Mein 24stündiges Assistenzteam wird teilweise aus Leistungen der Sozialhilfe finanziert. Deshalb muss ich einen Teil meines Einkommens an das Sozialamt abgeben. Denn laut Gesetz erhält Sozialhilfeleistungen eben nur der, der zu wenig Einkommen hat.
    Natürlich für mich auch nicht gerade ideal, aber hey! Immer noch besser, als in ein Pflegeheim zu müssen 😉

    Du siehst, wir alle haben manchmal mit dem Gesetz so unsere Schwierigkeiten.
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