Anfrage zum Aktenzeichen

Sehr geehrte RA Frau Maluga und Herr Jansen!
In Ihrer Vorstellung habe ich folgenden Absatz gefunden:
"Die Kanzlei Janssen und Maluga hat nämlich im Fall des Handbikes erreicht, dass die Krankenkasse die Kosten übernehmen musste. Die Entscheidung hatte durchaus Modellcharakter, fand zur Verwunderung von Prof. Dr. Janssen aber wenig Beachtung in der Szene. „Wenn sich mehr Antragsteller auf diesen Fall berufen würden, hätten sie weniger Probleme mit der Genehmigung“, stellt er fest."
Können Sie mir bitte das Aktenzeichen dieses Falles mitteilen, damit sich mein RA darauf berufen kann, um in einem Rechtsstreit gegen eine Krankenkasse zu gewinnen? Bis jetzt sieht es nämlich gar nicht gut für mich aus, da ich das Gesetz nicht auf meiner Seite habe (es sind die örtlichen Gegebenheiten unwesentlich zur Bewilligung eines E-Fixes für einen vorhandenen Rollstuhl, da das Grundrecht eines Behinderten nur darin besteht, sich im Haus zu bewegen. Alles andere geht über das normale Maß hinaus - Spaziergänge, Zoobesuche usw.)
Ich bitte Sie um schnelle Mitteilung, da wir bis zum 14. 10 08 geantwortet haben müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Crostau.

Antworten

  • Hallo Crostau,

    bitte entschuldige, dass wir erst jetzt auf Ihre Anfrage im Forum geantwortet haben.
    Da wir in den letzten Wochen die größte Rehamesse vorbereitet und durchgeführt haben - die Rehacare 08.

    Gerne reichen wir Ihren das Aktenzeichen noch nach, wenn es noch benötigt wird.

    Wir bitten nochmals ums Verzeihung, für die verspätete Antwort.
  • Hallo Herr Lindner!
    Vielen Dank für Ihre Antwort.
    Ich bin noch am Aktenzeichen interessiert. Mein RA hat um Terminverschiebung gebeten. Folglich ist es noch nicht zu spät.
    Viele Grüße von Crostau.
  • Hallo Herr Lindner!
    Nachtrag zu meiner obigen Antwort:
    Kann man diesen positiven Gerichtsbeschluss für andere Sache (E-Fix z. B.) anwenden?
    Viele Grüße von Crostau.
  • Hallo Crostau,
    uns ist gerade von unseren Fachexperten für Recht mitgeteilt wurden, dass sie uns aus datenschutztechnischen Gründen das Aktenzeichen nicht mitteilen können.

    Da dem Mandanten absolute Diskretion zugesagt wurde und um die Verhandlungen mit der Versicherung zu fördern.

    Wir bitten um Ihr Verständnis, wir werden Sie jedoch zu den Entscheidungen zum sogenannten Handbike sofort informieren, sobald uns neue Informationen zu diesem Themengebiet vorliegen.

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