Klage an das Sozialgericht, wer hat das schon gemacht?

hallo,
möchte gerne wissen, wie man beim sozialgericht klage erhebt, gegen widerspruch der rentenversicherung.

habe damit noch keine erfahrungen gemacht. weiß also nicht, wie ich es machen soll. muß ich dazu noch einmal den gesamten widerspruch meinerseits schreiben oder alles einem anwalt in die hände geben?

wäre sehr dankbar für ratschläge.

mfg

gabriele

Antworten

  • Hallo Gabrielle63,
    eine Klage kannst Du formlos beim zuständigen Sozialgericht einreichen - unter Beachtung der Klagefrist aus dem Widerspruchsbescheid. Die Klage muss begründet werden; hier ist sicherlich die Hilfe eines Anwalts gut. Anwaltszwang besteht beim Sozialgericht nicht.
    Schau mal hier für weitere Informationen:
    [url=http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/msb/index.php]

    Liebe Grüße

    Golem

  • [b]hallo golem
    danke für den tipp. da mir die zeit der einhaltung der frist für den widerspruch/die klage beim sozialgericht langsam knapp wird, habe ich hier in meiner stadt nach einem anwalt für sozialrecht gesucht und habe bereits morgen einen termin dort.
    bin allerdings auch der meinung, ohne anwaltliche hilfe komme ich ansonsten nicht mit der klage durch.

    ich habe nämlich 2005 schon einmal diesen "kampf" durch und gelangte auch bis zum widerspruch. allerdings wurde ich dann persönlich vom gutachter des med. dienstes untersucht und befragt und dadurch durfte ich dann die rehakur antreten.

    dieses mal jedoch wurde alles nur vom schreibtisch und anhand der unterlagen entschieden, ohne mich je persönlich begutachtet zu haben. darum denke ich, brauche ich anwaltliche unterstützung.

    mfg

    gabriele 😀
  • Hey,

    Zum Thema, Widerspruch,Sozialgericht, etc

    nutze ich eine Mitglieschaft beim SOVD Sozialverband Deutschland.

    Kosten €5,- monatlich, bei einer Klage ein einmaliger Betrag, ich glaube es sind ca. 9 EURO.

    Es gibt dort Anwälte die dich vertreten. Aber trotzdem immer schön aufpassen!!

    Habe darüber das Merkzeichen a.G. und B erstritten.
    Weiterhin Rehamaßnahme außerhalb des Regelfalls.

    Liebe Grüße

    wolf
  • hallo wolf,
    danke für deine antwort. was genau bringt einem die mitgliedschaft beim SOVD noch? kann damit irgendwie nicht recht etwas anfangen.
    wie lange dauerte denn die bearbeitung deiner klage und der erfolg, das merkzeichen zu bekommen sowie eine rehamaßnahme außerhalb der regelzeit?
    bist du noch erwerbstätig?
    da ich nicht erwerbstätig bin, lehnt die BFA ja jedes mal einen kurantrag sofort ab, da ich nicht mehr für den arbeitsmarkt "gebraucht" werde.
    wäre an weiteren informationen sehr interessiert.

    gruß

    gabriele 😀
  • Unser Fachexperte für Recht – Herr Prof. Dr. Janssen – möchte Ihnen
    folgende Antwort mitteilen:

    Sehr geehrte Frau Gabriele,

    Ihr Anliegen ist allgemein gefasst und unsere Antwort wird daher
    sicherlich nicht umfassend sein und für alle Bereiche gelten können.
    Wir bitte dies von vornherein zu berücksichtigen.

    Zunächst können wir zu der Frage, ob Sie die Angelegenheit einem
    Rechtsanwalt übergeben sollen, folgendes festhalten:

    Grundsätzlich ist es besser, eine solche Angelegenheit in die Hände eines Rechtsanwalts zu geben, der sich auf diesen Bereich spezialisiert hat.
    Dieser kennt die Grundsätze, die in jedem Sozialrechtsstreit eine Rolle spielen,
    und kann diese mit den entsprechenden individuellen Argumenten
    mit Leben füllen und gegeneinander abwägen. Allerdings sind die Rechtsanwaltsgebühren von Ihnen zu tragen.

    Auf der anderen Seite sind die Verfahren vor den Sozialgerichten
    darauf ausgerichtet, dass der Bürger sie alleine wahrnehmen kann.
    So gilt bei den Sozialgerichten nicht der Beibringungsgrundsatz sondern der Amtsermittlungsgrundsatz. Dies bedeutet, dass von Amtswegen,
    also durch Initiative des Richters, der weitere Sachverhalt ermittelt wird.
    Außerdem sind die Richter bei den Sozialgerichten gemüht, auch die
    unerfahrenen Kläger „auf den richtigen Weg“ zu bringen.

    Der wesentliche Bestandteil der Klage sollte aus den Ausführungen
    des Widerspruchs bestehen. Sinnvoll ist es aber auch, eine Auseinandersetzung
    mit der Argumenten der Behörde aus dem Widerspruchsbescheid mit anzufügen.
    Das Landesjustizministerium in NRW hat eine Musterklage und Hinweise für die Beachtung der formellen Voraussetzungen für eine Klageerhebung ins
    Netz gestellt. Diese beinhaltet alle wesentlichen Aspekte und ist unter http://www.justiz.nrw.de/BS/Gerichte/Sozialgericht/Einzelverfahren/klage_4/index.php abzurufen. Bitte beachten Sie dabei auch die Klagefrist.

    Wir hoffen, Ihnen mit diesen Ausführungen geholfen zu haben.
    Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Dr. G. Janssen
    Rechtsanwalt
    Fachexperte MyHandicap Recht
  • sehr geehrter herr prof. janssen,
    vielen dank für ihre antwort und den entsprechenden link.
    also, ich habe all meine unterlagen (kurantrag mit persönlichem anschreiben von mir, kurablehnung, widerspruch von mir, widerspruchsbescheid von der BfA) einem anwalt übergeben; denn alleine komme ich wohl doch nicht weiter, um beim sozialgericht "zu gewinnen".

    nur zur kurzinfo: bin inzwischen mit 4 kunstgelenken versorgt (hüftgelenke, kniegelenke). mir geht es einfach um erhaltung und wiedererlangung meiner mobilität und selbständigkeit, damit ich nicht zum pflegefall werden muß.

    aufgrund der eu-rente und 90 % schwerbehinderung "G" und "B" wird mein kurantrag grundsätzlich ohne persönliche begutachtung vom schreibtisch aus abgelehnt und da fühle ich mich nachteilig behandelt.

    was nutzen mir 4 teure kunstgelenke, wenn die muskulatur nicht intensiv trainiert wird, um alles stabil zu machen. 2mal krankengymnastik die woche sind nicht ausreichend.

    heute war hausbesuch vom MDK bei mir, da mir bei der anschlußheilbehandlung empfohlen wird, pflegegeld zu beantragen.

    wie gesagt, ich bin ja stets bemüht, therapien zu bekommen, aber durch die gesundheitsreform sind die hausarztpraxen nicht in der lage, rezepte auszustellen und die operierende uniklinik DARF nichts mehr verordnen.

    das sind so zustände, die ich nicht nachvollziehen kann.

    eigentlich wollte ich im märz nur eine rehakur beantragen, um nicht doch schon das 4. kunstgelenk zu bekommen. doch in der langen zeit der bearbeitung der unterlagen, mußte mir doch schon im mai das rechte kniegelenk implantiert werden. ich konnte es letztendlich doch nicht umgehen.

    jetzt hoffe ich einfach, daß doch eingesehen wird, mir mit einer stationären therapie und intensiver physiotherapie besser geholfen werden kann, den jetzigen zustand weiterhin zu bessern.

    mfg

    gabriele

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