Behindertenausweis

Hallo erstmal,
ich wollte einen Behindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen.

Nun meine Frage weiß der Arbeitgeber dann sofort ob ich eine behinderung habe durch das Arbeitsamt/staat (ich denk mal das versorgungsamt gibt die Informationen weiter ) oder kann ich ihm das verheimlichen?

Einserseit will ich die Steuervorteile andererseits will ich nicht aufgrund des Ausweises abgesagte Stellen.

Vielen Dank im Voraus

Antworten

  • Hallo,

    wenn vom Versorgungsamt ein Bescheid über eine Schwerbehinderung (GDB über 50) erteilt wird, so wird davon nur der Antragsteller informiert, aber natürlich nicht der Arbeitgeber oder sonstige Stellen.

    Dem Arbeitgeber ist es seit der Einführung des SGB IX und des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes nicht mehr erlaubt, Sie nach einer Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch zu fragen.
    Das bedeutet, dass Sie auf eine solche Frage (ähnlich wie bei einer Schwangerschaft) auch eine falsche Antwort geben dürfen.

    Es stellt sich jedoch die Frage, ob man ein neues Arbeitsverhältnis mit einer solchen "Lüge" beginnen sollte, da meiner Meinung nach hier das Vertrauensverhältnis von Beginn an gestört ist.

    Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist aber dann ausnahmsweise zulässig, wenn eine bestimmte körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit eine wesentliche und entscheidende Anforderung des konkreten Arbeitsplatzes ist.

    Grundsätzlich gilt aber, dass Sie dem Arbeitgeber dann eine Mitteilung machen müssen, wenn durch Ihre Schwerbehinderung eine Beeinträchtigung Ihrer Tätigkeit erfolgt (z.B. durch eingeschränkte Leistungsfähigkeit oder wenn durch eine Krankheit eine Gefährdung für andere Personen vorliegt).

    Sie können natürlich auch nur dann in den "Genuss" der Nachteilausgleiche (Zusatzurlaub, erhöhter Kündigungsschutz) kommen, wenn Sie dem Arbeitgeber Ihre Schwerbehinderung mitteilen.

    Eine Liste mit vielen Infos zu diesen Fragen finden Sie unter

    http://www.talentplus.de/arbeitgeber/neueinstellung/Fachkraefte/
    (dann auf den Bereich "Rund um Einstellung klicken").

    Thomas Sommer
    Klientenbetreuung MyHandicap
  • Hallo Kardok!
    Auch wenn Du im ersten Moment Ängste hast, weil Du befürchtest, das man Dich benachteiligt, wenn Du Deine Behinderung zugibst, ist es der falsche Weg, zu lügen. "Ehrlich währt am längsten" heißt es und das ist auch so. Ich bin seit meiner Kindheit schwer chronisch Krank. Trotzdem konnte ich immer wieder meine Arbeitgeber von mir überzeugen und war in 22 Berufsjahren nicht mehr als zwei Wochen arbeitslos. Wichtig ist, daß Du Dich persönlich selbsbewußt darstellst und nicht erwartest das man Dich bemitleidet und oder bevorzugt behandelt. Auf Fragen nach Deinem Behinderungsgrund mußt Du ja nicht ins Detail gehen. Kollegen und Vorgesetzte wissen es immer zu schätzen, wenn man zwar weiß wo die eigenen Grenzen sind, diese aber nicht benutzt um anderen Gegenüber im Vorteil zu sein. Wenn Du diplomatisch genug mit Deinem Handicap umgehst, wirst Du merken, das man Dich genauso schätzt wie Deine "gesunden" Kollegen. Nur so wirst Du Dich gut fühlen und einen sicheren Platzt in Deinem Kollegium aufbauen können. Außerdem ist es auch viel schöner offen mit den 5 Tagen mehr Urlaub und dem Steuervorteil umgehen zu können. Das und der Kündigungsschutz ist ja nicht das einzige, was Dir zusteht. Bist Du einmal länger als sechs Monate krank geschrieben, kann Dein Arbeitgeber jemand anderes so lange einstellen, ohne das Dein Job verloren geht. Du hast die Möglichkeit, daß Dir Dein Arbeitsplatz Behinderungsgerecht eingerichtet wird und Du eine längere Pause machen darfst, wenn es Deine Behinderung bedarf. In größeren Betrieben gibt es extra eine Behindertenvertretung (ab 5 behinderten Kollegen) und so weiter.

    Du mußt vieleicht ein bischen mehr kämpfen und ein bischen überzeugender sein, wenn Du auf Jobsuche bist, aber dann ist es kein Nachteil mehr, einen Schwerbehindertenausweis zu haben.
    Gruß Karin
  • Hallo, ich Denke mal man sollte das dem Arbeitgeber mitteilen weil er sollte das wissen damit er sich drauf einstellen kann wie man einsetzbar ist in zukunft. Ich z.B. habe es mit mein Rücken, und ich habe das mein Chef gesagt, und er berücksichtig das jetzt auch wenn er mir aufträge erteilt, das dies Körperlich für mich keine Probleme gibt.
  • Hallo Kardok,

    Wie die anderen hier vor mir schon gesagt haben, kannst, Du mußt nicht Deinem Arbeitgeber Auskunft über Deine Schwerbehinderung geben. Es ist nur meist so, daß eine Schwerbehinderung sichtbar ist. Zum Beispiel Gehbehinderung. Zu den nicht sichtbaren Behinderungen gehören zum Beispiel insulinpflichtige Diabetiker.

    LG Nobby
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