Schikane Ordnungshüter (Parkplatz teilweise privat- trotzdem Strafzettel)

Hallo,

ich bin nach meinem Unfall nun endlich wieder stolzer Besitzer eines für mich umgebauten Autos. Auch besitze ich den dafür sinnvollen Behindertenparkausweis.
Kurz zur Situation: Ich bin 28 Jahre alt und seit drei Jahren Rollstuhlfahrer.

Nun zu meinem Problem, wo ich mir von Euch Hilfe erhoffe:
Direkt vor meiner Wohnung ist eine "Ecke" welche zu meinem Privatgrundstück gehört und auf welcher mein Auto ohne Probleme zu dreivierteln passt. Da die Strasse nicht parallel zu meinem Haus verläuft sondern in einem Winkel von ca. 40° davon abfällt ensteht oben beschriebene "Ecke". Das restliche Viertel des Autos kommt somit auf öffentlicher Strasse zum Stehen. Ich behindere beim Ein- sowie Aussteigen definitiv niemanden, da selbst bei komplett geöfneter Tür noch Autos vorbeifahren können. Ist der Wagen geschlossen ist sogar für die Müllabfuhr und somit auch für die Feuerwehr ein Durchkommen möglich.
Die besagte "Ecke" ist aber leider mit Halteverbot gekennzeichnet. Nun wurde ich bereits dreimal aufgeschrieben mit nicht minderen Beträgen und als ich den zuständigen Beamten daraufhin ansprach meinte er nur:" Sie müssen lernen das ein Parken mit Ihrem Behindertenparkausweis" nicht überall erlaubt ist". Das weiss ich wohl! Es ist aber für einen Rollstuhlfahrer nicht eben so einfach möglich grössere Gepäckstücke, Laptop etc. welches ich des Öfteren benötige quer durch die Stadt zu schleppen!
Ich erklärte Ihm also die Lage und warum ich dort parken würde und bot Ihm auch an direkt wegzufahren( hatte ich sowieso gerade vor), was Ihm aber egal war. Auch ein Appell an seine Menschlichkeit brachte mich nicht weiter.
Ich wohne in einer Altstadt, daher sind Parkplätze recht rar gesät und der nächste Behindertenparkplatz ist gute drei Minuten entfernt, selbst für mich als Rollstuhlfahrer. 😉
Seinen Chef habe ich auch schon angeschrieben mit der Bitte um einen entsprechenden Parkplatz (vielleicht sogar für mich reserviert mit Kennzeichen).

Was kann ich noch machen? Steht mir ein Parkplatz überhaupt zu und wenn ja was muss erfüllt sein dafür.
Wie ist das wenn ein Auto zu dreivierteln auf Privatbesitz steht? Ist dann, wie mir berichtet wurde wirklich eine Strafzettelverteilung unrechtens?

Ich bedanke mich bereits im Voraus, für wie ich hoffe zahlreiche Antworten. 😀

Antworten

  • Hast Du mal versucht einen Anwohnerparkplatz zu bekommen? Den beantragst Du dort, wo Du auch Deinen Patkausweis bekommen hast. Ein Anwohnerparkplatz gehört Dir ganz alleine, die Stadt stellt extra Schilder für Dich auf.

  • Hallo,
    ja habe ich! Bisher noch keine Reaktion von der Stadt. Daher wollte ich wenigstens schon mal wissen ob man noch ander Lösungswege einschlagen kann.
    Auch würde mich selbstverständlich interessieren, ob es richtig ist was mir berichtet wurde, das wenn ein Auto zu dreivierteln auf Privatgrundstück parkt, ein Strafzettel gar nicht ausgestellt werden darf.
    Bisher konnte ich dazu noch keine Paragraphen oder Präzedenzfälle finden.

    Hat jemand schon mal was ähnliches gehört und kann mir in dieser Hinsicht Rat geben?

    Danke
  • Hallo,
    ich kann Deine Beweggründe Dich durchzusetzten gut verstehen. Aber meinst Du nicht ein gleichwertiger Parkplatz an anderer Stelle ist nicht genau so gut. Ich glaube Du hast bis jetzt noch keinen Anwohnerparkplatz bekommen, weil Du unbedingt diese eine Ecke als Parkplatz haben möchtest. Wenn ich hier in Düsseldorf einen Antrag auf einen Anwohnerparkplatz stelle, werden dort spätestens zwei Wochen später die Schilder aufgestellt. Schreib doch mal Deinem Oberbürgermeister eine e-Mail. Mit Fotos am besten. Oder dem Amt für Integration. Manchmal hilfts.
    Gruß Karin
  • Hallo,
    ich glaube das kam dann falsch an. Ich habe mich keineswegs auf diese eine Ecke versteift, auch wenn es "zu schön" wäre.
    Ich hätte nur gerne die Möglichkeit wenigstens in der Nähe der Wohnung das Auto ein paar Minuten zu parken. Perfekt wäre sicher der von mir bevorzugte Parkplatz aber ich bin nicht versessen darauf. Nur wie gesagt, bisher ist auch nach meinem Antrag keine Reaktion gekommen und wirklich Lust die Strafzettel zu begleichen habe ich, wie sicher nachvollziehbar, auch nicht. 😉

    Aber ich versuche dann noch mal den direkten Weg wie vorgeschlagen zum Bürgermeister. Wenn noch andere Ideen bekannt sind bin ich für diese dankbar.

    Danke.
  • Steytob schrieb:
    Hallo,
    ja habe ich! Bisher noch keine Reaktion von der Stadt. Daher wollte ich wenigstens schon mal wissen ob man noch ander Lösungswege einschlagen kann.
    Auch würde mich selbstverständlich interessieren, ob es richtig ist was mir berichtet wurde, das wenn ein Auto zu dreivierteln auf Privatgrundstück parkt, ein Strafzettel gar nicht ausgestellt werden darf.
    Bisher konnte ich dazu noch keine Paragraphen oder Präzedenzfälle finden.

    Hat jemand schon mal was ähnliches gehört und kann mir in dieser Hinsicht Rat geben?

    Danke


    Das stimmt nicht, wenn dein Fahrzeug auch nur zum Teil auf öffentlichem Grund steht und dort das Parken nicht erlaubt ist, darf ein Strafzettel ausgestellt werden. Sehe ich das richtig, das ein Teil deines Fahrzeugs auf dem Gehweg steht?
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