Ergänzungsleistungen
Wenn eine Invalidenrente allein - zusammen ev. mit PK-Gelder oder Erspartem - nicht ausreicht, wo kriegen Betroffene weitere finanzielle Unterstützung?
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Antworten
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IV-Renten und Taggelder sollen grundsätzlich den Existenzbedarf einer behinderten Person decken. Wenn diese Leistungen alleine nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen beansprucht werden. Dies sind Leistungen, welche den Fehlbetrag zwischen dem tatsächlichen Einkommen und einer bestimmten Einkommensgrenze, dem Existenzbedarf, ausgleichen. Auch auf Ergänzungsleistungen besteht ein Rechtsanspruch; sie sind keine Fürsorgeleistungen. Geltend gemacht werden können die EL bei der zuständigen Stelle der Wohngemeinde.
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