Anmeldung bei der IV

Was unternimmt die Invalidenversicherung, wenn eine Anmeldung einer Person eingegangen ist.

Antworten

  • Einfach gesagt wird das Begehren nun geprüft, sie klärt also ab, ob ein Anspruch besteht. Sie holt alle Auskünfte ein, die für die Abklärung des Gesundheitszustandes, der erwerblichen Situation oder der Tätigkeit im Aufgabenbereich der versicherten Person notwendig sind.

    Ein interdisziplinäres Team (Fachpersonen der beruflichen Eingliederung, der Arbeitsvermittlung, der Abklärungsstellen, der Sachbearbeitung, des Rechtsdienstes, sowie Ärzte und Ärztinnen des Regionalen Ärztlichen Dienstes (RAD) wirkt bei der Abklärung und der Entscheidfindung mit. Die IV-Stellen arbeiten mit den anderen betroffenen Sozial- und Privatversicherungen eng zusammen.

    Ärzte und Ärztinnen der RAD prüfen die medizinischen Anspruchsvoraussetzungen. Bei Bedarf untersucht ein Arzt oder eine Ärztin des RAD die versicherte Person. Nötigenfalls können die IV-Stellen zusätzliche ärztliche Unterlagen und Gutachten von Fachärzten/Fachärztinnen verlangen oder Untersuchungen in einer medizinischen Abklärungsstelle der IV (MEDAS) veranlassen.

    Für die Prüfung des Rentenanspruchs bei Selbständigerwerbenden, bei teilweise oder ganz im Haushalt tätigen Versicherten, sowie des Anspruchs auf eine Hilflosenentschädigung und gewisse Hilfsmittel kann eine Abklärung an Ort und Stelle durch den Abklärungsdienst der IV-Stelle erfolgen.

    Das Fachpersonal für berufliche Eingliederung prüft mögliche Integrationsmassnahmen und Massnahmen beruflicher Art. Die versicherte Person wird dabei zu persönlichen Gesprächen eingeladen und im Hinblick auf die berufliche Eingliederung beraten. Es wird ein Eingliederungsplan erstellt und dessen Umsetzung in die Wege geleitet.

    Es können Massnahmen der Frühintervention angeordnet werden, um den bestehenden Arbeitsplatz zu erhalten oder die betroffene Person in einen anderen Arbeitsplatz einzugliedern.

    Die IV-Stelle fasst in der Regel innerhalb von sechs Monaten ab Einreichung der IV-Anmeldung den Grundsatzentscheid, ob der Eingliederungsweg gewählt werden kann oder ob die Rentenfrage zu prüfen ist.
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