Gleichstellung in der Berufsbildung

Zwischen 50'000 – 75'000 junge Erwachsene mit Behinderung befinden sich im Übergang von der obligatorischen Schule in die Berufsbildung. Diese Übergangsphase ist je nach Art und Schwere der Behinderung mit zahlreichen Schwierigkeiten verbunden. Wie sieht es von der gesetzlichen Seite her aus?

Antworten

  • Bereits seit einigen Jahren verfügt unsere Rechtsordnung über Instrumente, die zum Ziel haben, derartige Benachteiligungen zu beseitigen. Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) gibt den Jugendlichen ein Instrument in die Hand, sich auf dem rechtlichen Weg gegen staatliche Lehrunternehmen und Berufsschulen zu wehren. In diesem Zusammenhang ist auch das Diskriminierungsverbot der Bundesverfassung zu berücksichtigen (Artikel 8 Absatz 2 BV). Bei schulischen Berufsbildungsangeboten bietet das Diskriminierungsverbot des BehiG einen gewissen Schutz. Beispielsweise ist es privaten Schulen verboten, Jugendlichen mit einer Behinderung die Aufnahme zu verweigern, einzig oder überwiegend aus dem Grund, sie könnten stören. Hier bestünde die Möglichkeit, eine Entschädigung von maximal 5'000 Franken einzufordern.

    Das Verbot der Benachteiligung genügt bei Weitem noch nicht, um die tatsächliche Gleichstellung zu erreichen. Das in den USA entwickelte und in der Schweiz leider noch nicht systematisch eingeführte Konzept der „unterstützten Beschäftigung“ könnte hier einiges bewirken. Einzelne Massnahmen werden jedoch bereits jetzt umgesetzt. Auf der Basis BehiG werden Gleichstellungsprojekte gefördert (Artikel 14, 16, 17). Ein Beispiel ist das vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen unterstützte und vom Kanton Basel-Stadt durchgeführte Projekt „@work“. Es ermöglicht jungen Menschen, die den Anforderungen der Berufswelt noch nicht gewachsen sind, durch Bildung und Praxis die Integration in den Arbeitsmarkt. Es bietet Ausbildungsprogramme beispielsweise zum Pizzaiolo bzw. zur Pizzaiola im Horburghof im Klybeckquartier in Basel an.
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