Verhältnismässigkeit
Das BehiG verlangt Anpassungen an die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen, besonders im Bereich Bauten, öffentlicher Verkehr, Dienstleistung und Bildung. Wo sind die Anpassungen wiederum Schranken gesetzt?
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Antworten
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Schranken ist vielleicht das falsche Wort, aber es ist immer der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu beachten. So verlangt das Gesetz beispielsweise nicht, dass ein bauliches Hindernis beseitigt wird, wenn dadurch Kosten verursacht werden, die sie hoch sind, dass sie in keinem vernünftigen Verhältnis zum erwarteten Nutzen für Menschen mit Behinderungen stehen.
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