Wettbewerb in der Hörgeräteversorgung

Der Bundesrat hat auf den 1.1.2009 die Anpassungen der IV- und AHV-Verordnung vorgenommen, die es für die weitere Umsetzung des neuen Hörgeräte-Versorgungssystems braucht. Was bringt das den Betroffenen?

Antworten

  • Die Preise der Hörgeräte sind von der Preisüberwachung und von der Eidg. Finanzkontrolle wiederholt als zu hoch kritisiert worden. Im neuen System wollen IV und AHV die Geräte, die sie vergüten, selber beschaffen. Die Auswahl der Hersteller wird über das seit Mitte September laufende Ausschreibungsverfahren anhand von wirtschaftlichen und qualitativen Kriterien getroffen. Dies bringt echten Wettbewerb in die Hörgerätebranche, der zu tieferen Gerätepreisen führt.

    Aufgrund der neusten Schätzungen wird eine Kostensenkung um weit über 20 Mio. Franken pro Jahr für Versicherungen und Versicherte zusammen erwartet. Zudem befreien sich die Sozialversicherungen mit dem neuen System aus der heutigen Situation, in der die Hörgerätebranche die IV/AHV-Gerätetarife indirekt weitestgehend bestimmt, weil IV und AHV in Tarifverhandlungen über kein wirksames Druckmittel verfügen.

    Unter anderem schränken die Verordnungsanpassungen die sogenannte Austauschbefugnis ein. Das bedeutet, dass die Sozialversicherungen im neuen System ihre Beiträge nur noch an die Versorgung mit Hörgeräten von Herstellern leisten müssen, die den Versicherungen ein günstiges und qualitativ gutes Angebot unterbreitet haben und mit welchen ein Vertrag abgeschlossen wurde. Angestrebt wird, dass die Versicherten in Zukunft aus rund 250 Gerätetypen auswählen können.

    Ist das neue Versorgungssystem einmal eingeführt, wird die AHV voraussichtlich ihre Leistungen auf die binaurale (beidseitige) Versorgung mit Hörgeräten erweitern. Damit würde sich die Situation vieler Hörbehinderter verbessern, die erst im AHV-Alter ein Hörgerät benötigen. Die durch die Preissenkungen erwarteten Einsparungen dürften dies ermöglichen, ohne dass der AHV Mehrkosten entstehen.
Diese Diskussion wurde geschlossen.