Sparmassnahmen durch 5. IV-Revision
Neben der Integration gehören finanzielle Einsparungen zu den wichtigsten Punkten der 5. IV-Revision. Wo werden denn nun Gelder eingespart.
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Die Zusatzrenten für Ehegatten von IV-Rentner/innen wurden per Ende 2007 aufgehoben. Der Karrierezuschlag wird bei Renten, die ab dem 1. Januar 2008 zugesprochen wurden, nicht mehr angewendet. Nicht erwerbstätige Personen erhalten kein Taggeld mehr. Davon ausgenommen sind Taggelder für die erstmalige berufliche Ausbildung. Unter gewissen Voraussetzungen können sie hingegen eine Entschädigung für Betreuungskosten erhalten. Das Kindergeld wurde von 6% auf 2% des maximalen Taggeldbetrages reduziert. Im Falle von Überversicherung werden die IV-Leistungen gekürzt. Medizinische Massnahmen für die Eingliederung von über 20-jährigen Personen werden nicht mehr von der IV, sondern grundsätzlich von der Krankenversicherung finanziert. Die AHV/IV-Mindestbeitragszeit für den Anspruch auf eine ordentliche IV-Rente wurde von einem auf drei Jahre erhöht.
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