Leitliniensystem für Fussgänger
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Menschen mit einer Sehbehinderung müssen deutlich spüren können, wo der Fussgängerbereich aufhört, und der Fahrbahnbereich beginnt. Was hat es mit dem geplanten Leitliniensystem auf sich?
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Menschen mit einer Sehbehinderung sind besonders im öffentlichen Raum auf spezielle bauliche Massnahmen angewiesen. So müssen Sehbehinderte deutlich spüren können, wo der sichere Fussgängerbereich endet, und die Fahrbahn beginnt. Dies signalisieren Randabschlüsse an Trottoirs.
Ein Randabschluss mit einer genügenden Niveaudifferenz ist mit den Füssen und dem weissen Stock erkennbar. Die Höhe der Randabschlüsse geben dabei den Grad der Sicherheit an. Mittlere und hohe Randabschlüsse von 4 bis 7 cm trennen einen Fussgängerbereich von einer Fahrbahn. Hierbei ist gemäss der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen darauf zu achten, dass es genügend Querungsstellen mit Trottoirabsenkungen gibt. Dies damit auch Personen im Rollstuhl oder mit einem Rollator die Fahrbahn überqueren können.
Niedrigere Randabschlüsse und abgeschrägte Randsteine sollen nur dort eingesetzt werden, wo die Fahrbahn sicher überquert werden kann. Rinnen dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zur Abgrenzung von Fussgängerbereich und Fahrbahn dienen. Ebenso Belagswechsel und Belagsbänder, die aber eine gute Führungs- und Orientierungshilfe sein können.
Darauf baut das Leitliniensystem Schweiz auf. Mit taktil-visuellen Markierungen wird dabei die Sicherheit und Selbstständigkeit von Personen mit einer Sehbehinderung im öffentlichen Raum erhöht. Sie sollen gemäss der Schweizerischen Fachstelle für behindertengerechtes Bauen allerdings nur dort eingebaut werden, wo sie als Ergänzung zu Gebäuden notwendig sind, um Sicherheit und Orientierung zu gewährleisten. Unerlässlich sind die Markierungen bei Fussgängerlichtsignalen oder an Haltestellen des öffentlichen Verkehrs.
Die Leitlinien sind schweizweit genormt und werden grundsätzlich möglichst einfach, geradlinig und rechtwinklig geführt. Passantenströme quer zur Hauptgehrichtung müssen dabei vermieden werden. Ein Leitliniensystem soll zudem aus allen relevanten Gehrichtungen auffindbar sein. So können Leitlinien an öffentlichen Plätzen für Sehbehinderte auch eine Auffangfunktion haben.
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