Preisermässigungen bei Bezug von GA und für Begleitpersonen

Erhalten Menschen mit einer Behinderung bei den SBB Preisermässigungen?

Antworten

  • Ja. Menschen mit einer Behinderung erhalten durch Vorweisen der Ausweiskarte für IV-Rentner/in der Invalidenversicherung oder durch Abgabe des Ausweises zum Bezug eines Generalabonnements für Reisende mit einer Behinderung (Abgabe durch die IV-Stelle) das 1. oder 2.-Klasse-GA zu einem ermässigten Preis. Bei Bestätigung durch den Arzt, dass der Reisende für seine Mobilität im öV ständig auf den Rollstuhl angewiesen ist, gilt dies auch für Rollstuhlfahrende ohne IV-Rente.

    Sind Menschen mit einer Behinderung auf Begleitung angewiesen, besteht der Anspruch auf die kostenlose Beförderung einer Begleitperson. Für beide Personen genügt also ein gültiger Fahrausweis. Dies gilt auch beim Einsatz eines Blindenhundes. Auskunft über den detaillierten Gültigkeitsbereich erhalten Betroffene ebenfalls im SBB Call Center Handicap oder an den Verkaufsstellen.
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