Besondere Schulung - Zuständigkeit

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Hat die Invalidenversicherung noch etwas mit der Schulung und sonderpädagogischen Betreuung von Kindern zu tun?

Antworten

  • Nein, die fachliche, rechtliche und finanzielle Verantwortung für die besondere Schulung von Kindern und Jugendlichen und für die sonderpädagogischen Massnahmen liegt seit Anfang 2008 vollumfänglich bei den Kantonen. Die Invalidenversicherung zog sich auf diesen Zeitpunkt hin aus der Mitfinanzierung und dem Management der damit zusammenhängenden Massnahmen zurück. Die Kantone legten in einem Konkordat einen gesamtschweizerischen Rahmen für die wichtigsten Massnahmen im sonderpädagogischen Bereich fest. Kernstücke dieses Konkordats sind gesamtschweizerische Instrumente in den Bereichen Terminologie, Qualitätsstandards für die Anerkennung von Leistungsanbietern sowie ein standardisiertes Abklärungsverfahren für die Ermittlung des individuellen Bedarfs.

    Das Konkordat tritt im Jahr 2011 in Kraft. Bis dahin müssen die Kantone ein Sonderschulkonzept erarbeiten, in welchem sie sich zur Einhaltung der im Konkordat geschilderten Rahmenbedingungen verpflichten.
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