Behindertengleichstellungsgesetz in der Praxis

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Worauf stützt sich das Behinderten-Gleichstellungsgesetz im Bereich Bauen?

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  • Auf die Norm SN 521 500 für behindertengerechtes Bauen. Es schreibt vor, dass Wohnbauten mit mehr als acht Wohnungen, Bauten mit mehr als 50 Arbeitsplätzen und öffentlich zugängliche Gebäude hindernisfrei erstellt werden müssen.

    Was heisst das in der Praxis? Die Bauberatung der Procap http://www.procap.ch/d/dl/bauen/index.html listet bei Wohnbauten und öffentlich zugängliche Bauten die unumgänglichen Anforderungen und Empfehlungen aus Norm SN 521 500 mit Leitfaden auf.

    In Deutschland werden die Planungsgrundlagen für eine barrierefreie Baumassnahme in den Industrienormen 18024 und 18025 vorgegeben. Dabei beschreibt die DIN 18024 die Planungsgrundlagen für Strassen, Plätze und Wege sowie die öffentlichen Zugänge von Gebäuden. Die DIN 18025 beinhaltet die Planungsgrundlagen des Wohnungsbaus für mobil eingeschränkte oder blinde Menschen.

    Alle Artikel zum Bereich Bauen & Wohnen auf MyHandicap.ch sind unter http://www.myhandicap.ch/ch-behinderung-bauen-wohnen.html zu finden.
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