Beschwerderecht beim Bauen

Seit 2004 regelt das Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten auch den Mindeststandard des behindertengerechten Bauens in Bauten mit Publikumsverkehr, Bauten mit Arbeitsplätzen oder Wohnbauten. Diese minimalen Grundrechte gelten für die ganze Schweiz in Ergänzung zu den kantonalen Bauvorschriften. Was ist, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden, an wen kann man sich werden?