Beschwerderecht beim Bauen

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Seit 2004 regelt das Gesetz zur Gleichstellung von Behinderten auch den Mindeststandard des behindertengerechten Bauens in Bauten mit Publikumsverkehr, Bauten mit Arbeitsplätzen oder Wohnbauten. Diese minimalen Grundrechte gelten für die ganze Schweiz in Ergänzung zu den kantonalen Bauvorschriften. Was ist, wenn diese Vorgaben nicht eingehalten werden, an wen kann man sich werden?

Antworten

  • Mit dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz - genannt BehigG - wurde auch gleichzeitig ein Beschwerde- und Klagerecht für Privatpersonen wie auch Behindertenorganisationen eingeführt. Dies ist ein sehr wichtiger Punkt, der den Betroffenen gegenüber Bauherren und Behörden ein selbstverständlicheres Auftreten ermöglicht.
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