Sonderstatus für Behinderte durch Sexualassistenz?

Schafft man mit diesem Angebot für Behinderte nicht einen Sonderstatus in Sachen Sexualität? Sie müssen sich mit «Kuschelsex» und Streicheln zufrieden geben.

Antworten

  • Solche Angebote existieren auch für Menschen «ohne» Behinderung. Abgesehen davon ist es für Menschen mit Behinderung keine Pflicht, Sexualassistenz in Anspruch zu nehmen. Aber auf dem Weg zur vollständigen Integration von Menschen mit einer Behinderung kann diese «Sonderlösung» ein notwendiger und sinnvoller Schritt sein.
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