Kraftknotensystem

Hallo! Muss die Krankenkasse ein "Kraftknotensystem" für die Sicherung des Rollstuhls im Auto bezahlen?

Antworten

  • Hallo und danke für die interessante Frage! Hierzu gab es kürzlich eine Entscheidung des Bundessozialgerichtes in Koblenz. Demnach haben Versicherte Anspruch auf ein Kraftknotensystem, wenn sie nur im Rollstuhl sitzend zur Schule transportiert werden können, um ihrer Schulpflicht nachzukommen. Dann hat die Versicherung auch die notwendige und nach dem Stand der Technik erforderliche Sicherung des Transports durch geeignete Maßnahmen zu gewährleisten.
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