Verhinderungspflege

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  • Danke für diese Frage! Verhinderungspflege wird bei der Pflegekasse beantragt. Wenn die übliche Pflegeperson verhindert ist, zahlt die Pflegekasse bis zu 4 Wochen eine Ersatzpflege, maximal 1470 € pro Kalenderjahr. Man kann diese Summe auch stunden- oder tageweise über das Jahr verteilen. Wenn mehr als 8 Stunden an einem Tag genutzt werden, erhält man für diesen Tag kein Pflegegeld. Wird die Ersatzpflege durch Verwandte oder Verschwägerte bis zum zweiten Grade oder durch im gleichen Haushalt lebende Personen durchgeführt, steht diesen nur das jeweilige Pflegegeld zu, sowie nachgewiesene zusätzliche finanzielle Aufwendungen (z.B. Fahrtkosten, Verdienstausfall).
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