Zusätzliche Betreuungsleistung

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  • Danke für diese sehr interessante Frage! Die Zusätzlichen Betreuungsleistungen sind Leistungen für Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz, die neben Pflegegeld, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden können. Rechtliche Grundlage für die Zusätzliche Betreuungsleistung sind die §§ 45a, 45b des SGB XI. Es kann für alle Personen mit Pflegestufe oder Pflegebedürftige der sogenannten Pflegestufe 0, deren Aufwand zu gering für die Einstufung in eine Pflegestufe ist, bei der Pflegekasse in Anspruch genommen werden. Die Zusätzliche Betreuungsleistung beträgt 100 € (Grundbetrag) bzw. 200 € (erhöhter Betrag) im Monat. Folgende Punkte werden überprüft, um herauszufinden, ob Personen in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind:
    1. unkontrolliertes Verlassen des Wohnbereichs
    2. Verkennen oder Verursachen gefährdender Situationen
    3. Unsachgemäßer Umgang mit gefährlichen Gegenständen oder potenziell gefährdenden Substanzen
    4. Tatsächlich oder verbal aggressives Verhalten in Verkennung der Situation
    5. Im situativen Kontext inadäquates Verhalten
    6. Unfähigkeit, die eigenen körperlichen und seelischen Gefühle oder Bedürfnisse wahrzunehmen
    7. Unfähigkeit zu einer erforderlichen Kooperation bei therapeutischen oder schützenden Maßnahmen als Folge einer therapieresistenten Depression oder Angststörung
    8. Störungen der höheren Hirnfunktion (Beeinträchtigung des Gedächtnisses, herabgesetztes Urteilsvermögen), die zu Problemen bei der Bewältigung von sozialen Alltagsleistungen geführt haben
    9. Störungen des Tag-/Nacht-Rhythmus
    10. Unfähigkeit, eigenständig den Tagesablauf zu planen und zu strukturieren
    11. Verkennen von Alltagssituationen und inadäquates Reagieren in Alltagssituationen
    12. Ausgeprägtes labiles oder unkontrolliert emotionales Verhalten
    13. zeitlich überwiegend Niedergeschlagenheit, Verzagtheit, Hilf- oder Hoffnungslosigkeit aufgrund einer therapieresistenten Depression

    Für den Grundbetrag sind mindestens zwei dieser Punkte notwendig, wovon mindestens einer aus Bereich 1-9 sein muss. Für den erhöhten Betrag ist zusätzlich ein weiterer Punkt notwendig, der 1, 2, 3, 4, 5, 9 oder 11 ist.
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