Pflege im Kindergarten
Guten Tag! Der MDK hat bei der Ermittlung des Pflegebedarfes unseres Kindes die Zeit im Kindergarten abgezogen. Dürfen die das?
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Antworten
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Guten Tag und vielen Dank für die Frage! Kurz und knapp: Nein, das darf der Medizinische Dienst der Krankenkassen nicht. Maßgebend bei der häuslichen Pflege ist allein der im Laufe eines Tages anfallende durchschnittliche Hilfebedarf des Pflegebedürftigen, nicht aber die Frage, wer die Hilfe leistet und wo sie geleistet wird.
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