Übertragung und Aufteilung des Pauschbetrag bei Kindern


Aufgeteilt: Nein. Übertragen, falls Folgendes zutrifft, Ja:

Steht der Pauschbetrag für behinderte Menschen einem Kind zu, für das der Steuerpflichtige Kindergeld, einen Kinderfreibetrag oder einen Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf erhält (vgl. RNrn. 226, 22😎, so wird der Pauschbetrag auf Antrag auf den Steuerpflichtigen übertragen, wenn ihn das Kind nicht in Anspruch nimmt. Eine Aufteilung des Pauschbetrags zwischen dem Kind und den Eltern ist nicht möglich.

Antworten

  • Mein Kind hat auf Grund entsprechender Vorraussetzungen ein Recht auf den Pauschbetrag.Kann der Pauschbetrag auch auf mich, als Erziehungsberechtigte, übertragen beziehungsweise zwischen uns aufgeteilt werden?
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