Wechselnder Behinderungsgrad und Pauschbetrag


Die Pauschbeträge werden stets in voller Höhe gewährt, auch wenn die Voraussetzungen nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben. Wird der GdB im Lauf des Jahres herauf- oder herabgesetzt, so steht der Pauschbetrag dem behinderten Menschen nach dem höchsten Grad zu, der im Kalenderjahr festgestellt war.

Mehr Informationen zum Pauschbetrag finden Sie unter dem Stichwort "Pauschbetrag" auch hier im Forum.

Antworten

  • In welcher Höhe wird ein Pauschbetrag gezahlt, wenn der Behinderungsgrad wechselt, beziehungsweise herauf- oder herabgesetzt wird?
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