Hilflosigkeit


Ein behinderter Mensch gilt als „hilflos“, wenn er für eine Reihe von häufig und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen zur Sicherung seiner persönlichen Existenz im Ablauf eines jeden Tages fremder Hilfe dauernd bedarf. Diese Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Hilfe in Form einer Überwachung oder einer Anleitung zu den genannten Verrichtungen erforderlich ist oder wenn die Hilfe zwar nicht dauernd geleistet werden muss, jedoch eine ständige Bereitschaft zur Hilfeleistung erforderlich ist.

Zu erwähnen währe , dass es sich hier um eine rechtliche Definition handelt, tatsächlich kann auch ein als "hilflos" bezeichneter Mensch selbsttätig sein und dazu in der Lage wichtige/wertvolle Verrichtungen auszuführen.

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