Feststellung einer Behinderung vor Antragsstellung

Zunächst können Sie, wenn Sie Internetzugang haben die allgemeinen Antragsformulare hier finden:
www.schwerbehindertenantrag.bayern.de

Nun zu Ihrer eigentlichen Frage:

Dies ist im Einzelfall möglich. Bei Glaubhaftmachung eines besonderen Interesses kann auf Antrag eine Behinderung bereits für einen Zeitraum vor der Antragstellung festgestellt werden.

Antworten

  • Ich komme aus München und möchte eine Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen… und zwar müsste ich schon für eine gewisse Zeit vor meiner Antragsstellung als behindert gelten… (wie) ist dies möglich?
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