Gleichstellung zur Schwerbehinderung

Diesen Antrag stellen Sie bei - der für Ihren Wohnort zuständigen - Agentur für Arbeit... Sie müssen dort den Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes oder einen vergleichbaren Bescheid über die Höhe des Grades der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) mitvorlegen.Die Gleichstellung wird vom Tag des Eingangs des Antrages wirksam.

Antworten

  • Ich habe einen festgestellten Behinderungsgrad von weniger als 50 Prozent und gelte daher nicht als schwerbehindert.Da ich aber meine Arbeit ohne "Gleichstellung zur Schwerbehinderung" nicht ausführen und/oder behalten kann, möchte ich fragen, wo ich diesen Antrag zur Gleichstellung einreichen kann/soll?
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