Definition von Behinderung

Aus rechtlicher Sicht, spricht man dann von einer Behinderung, wenn entweder die körperlichen Funktionen, die geistige Fähigkeit oder die seelische Gesundheit für mehr als sechs Monate vom Lebensalter typischen Zustand abweicht und die Teilhabe an der Gesellschaft (dadurch) beeinträchtigt ist.Gewisse Einschränkungen, welche sich z.B. auf Grund von zunehmendem Alter ergeben, gelten folglich nicht als Behinderung.Der Grad der Behinderung (GdB) wird vom Versorgungsamt in Zehnergraden ermittelt.

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