Gemeinschaft von Pflegebedürftigen
Gut.Leistungen von Pflegeempfängern können für eine gemeinsame Versorgung zusammengelegt werden.Daraus ergeben sich zusätzliche Kapazitäten, beispielsweise die Möglichkeit auf einen ambulanten Pflegedienst, der sich, wenn er eine gemeinsame Wohnung anfährt, ja einen Anfahrtsweg spart und diese Zeit dann in effektive Pflege umsetzen kann.
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Ich bin pflegebedürftig und würde gern mit einer Freundin, die auch pflegebedürftig ist, zusammenziehen… wie schaut es bezüglich eines solchen Vorhabens mit Unterstützungsmöglichkeiten aus?
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